Skip to main content

Unsere Leistungen im Überblick

Was Zahlt die Krankenkasse.

„Wenn die Untersuchung wichtig ist, dann muss es doch die Kasse zahlen…!“
Diesen oder ähnliche Sätze hören Deutschlands Ärzte inzwischen fast täglich. Die Kassen haben bekanntlich finanzielle Schwierigkeiten und bieten Ihnen deshalb inzwischen nur die notwendige Grundversorgung. Leistungen, die über diese Grundversorgung hinausgehen, werden inzwischen von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt. Dabei sind viele Untersuchungen ärztlich nicht nur wünschenswert, sondern auch ratsam, notwendig und wissenschaftlich eindeutig belegt!

Leistungen die durch Ihre Krankenkasse übernommen werden:

  • Refraktionsmessung
  • Sehschärfenbestimmung
  • Prüfung von Brillen
  • Brillenanpassung
    → bei ausgewählten Diagnosen Ihrer Krankenkasse
  • Untersuchung der Augenvorderabschnitte
    → an der Spaltlampe
  • Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes
  • Untersuchung der Augenstellung
    → Schielen, Augenbewegungsstörungen
  • Periemetrie (Gesichtsfeld)
  • Untersuchung auf trockenes Auge
  • Tonometrie und OCT
    → bei ausgewählten Diagnosen Ihrer Krankenkasse
  • Untersuchung von Kindern

Welche Leistung von der Kasse bezahlt wird, entscheidet nicht nur das Gesetz, sondern auch die Krankenkassen selbst! Die privaten Krankenkassen ermöglichen in der Regel einen weitaus umfangreicheren Leistungskatalog wie die Gesetzlichen. Die Kassen sehen folglich unterschiedliche Wichtigkeiten in denselben Untersuchungen und Behandlungen.

Ist es ein Nachteil, dass ich gesetzlich versichert bin?

Überhaupt nicht. Genauso wie bei den Zahnärzten haben alle Patienten die Möglichkeit für die gleichen Behandlungen eine private Zuzahlung zu leisten. Ausreichende oder Bestmögliche Medizin? Entscheiden Sie selbst, was Ihnen Ihre Gesundheit wert ist!

Wer entscheidet, welche Untersuchung wichtig ist?

Die von uns angebotenen Wahlleistungen folgen ALLE den Empfehlungen des BVA (Berufsverband der Augenärzte), DOG (Deutsche ophthalmologische Gesellschaft) und der AÄGB (Augenärztegenossenschaft Brandenburg) sowie der KVBB (Kassenärztliche Vereinigung Berlin Brandenburg)

Beispiele, wo die gesetzliche Krankenkasse nicht (mehr) zahlt.

• Grüner Star (Glaukom) Vorsorge: Seit vielen Jahren schon wird die Vorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen nicht (mehr) bezahlt.

• Brillen und Kontaktlinsen: Viele Menschen können ohne Brille oder Kontaktlinse kaum etwas sehen und doch werden diese von den gesetzlichen Kassen in der Regel nicht (mehr) bezahlt.

• Altersbedingte Makuladegeneration (AMD): Obwohl die AMD zu den häufigsten Erblindungsursachen in Deutschland gehört, übernehmen immer noch die meisten gesetzlichen Krankenkassen die Untersuchung mit der OCT (optische Cohärenz Tomographie) nicht.

• Ich habe keine Beschwerden, ich möchte nur einmal kontrollieren lassen.

Ist der Arzt verpflichtet Zusatzleistungen anzubieten?

Ja, der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten Zusatzleistungen anzubieten, die über den Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung hinausgehen, um Ihm keine Untersuchungen zu vorenthalten.  Der Arzt muss eine Ablehnung dieser Zusatzleistungen am besten schriftlich) dokumentieren, um selbst Rechtssicherheit zu haben.

Woher weiß ich, ob die mir angebotene Untersuchung sinnvoll ist?

Gerne können Sie sich jederzeit eine zweite Meinung einholen. Nachgewiesenermaßen ist jedoch sinnvoller, nicht von einem Arzt zum nächsten zu gehen und Leistungen und Preise zu vergleichen.
Dieses „Doktor-hopping“ macht bekanntermaßen Arzt und Patient unglücklich. Es ist vielmehr ratsamer bei „seinem“ Arzt zu bleiben und sich ihm anzuvertrauen.

Eines ist uns an dieser Stelle besonders wichtig: Sie bekommen von uns ausschließlich Wahlleistungen angeboten, die ärztlich ratsam, medizinisch sinnvoll und wissenschaftlich belegt sind.

 Darf der Arzt für Igel-Leistungen verlangen was er will?                

Nein, darf er nicht. Die Berechnung der Wahlleistungen unterliegt der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese ist für uns Ärzte gesetzlich verpflichtend.

Glaukomvorsorge

Risiko für Grünen Star steigt ab dem 40. Lebensjahr

Wir verfügen über modernste Diagnostikgeräte. Diese Ausstattung erlaubt eine umfassende und tiefgründige Diagnostik verschiedener Augenerkrankungen, insbesondere wird hier eine Frühdiagnostik und Verlaufskontrolle des Glaukoms als auch Früherkennung von Netzhauterkrankungen geboten.

Viele folgenschwere Erkrankungen des Augenhintergrundes gehen im Anfangsstadium mit einer Veränderung der Netzhaut einher. Erst sehr viel später kommt es zu einer für den Betroffenen merkbaren Einschränkung des Sehvermögens. Deshalb ist es wichtig, solche Veränderungen durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in einem möglichst frühen Studium festzustellen.

Linse und Hornhaut sind nicht mit dem Blutkreislauf verbunden. Sie werden stattdessen über das Kammerwasser mit Nährstoffen versorgt. Wird davon zu viel gebildet, beziehungsweise ist der Schlemm’sche Kanal – ein ringförmig verlaufendes Sammel- und Abflussrohr – blockiert, steigt der Druck im Augeninneren. Im Verlauf ihres Lebens erkranken etwa 4% der deutschen Bevölkerung am Grünen Star. Vor allem ab dem 40. Lebensjahr erhöht sich das Risiko um ein Vielfaches. Dabei ist es besonders wichtig, den zu hohen Augendruck möglichst früh zu diagnostizieren, um eine erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt sind deshalb empfehlenswert. Selbst erkennen lässt sich der Grüne Star meist erst dann, wenn bereits Sehnerven ausgefallen sind und infolgedessen das Sichtfeld eingeschränkt ist.

Eine Therapie ist entweder durch die Gabe von Medikamenten oder die Verabreichung von Augentropfen möglich. Bei fortgeschrittenem Krankheitsstadium kann meist nur ein operativer Eingriff eine heilende Wirkung erzielen. Frühzeitige Erkennung ist hierbei das A und O. Die Wahl der passenden Therapie hängt von der Höhe des Augendrucks und dessen zeitlichen Verlauf ab. So kann der behandelnde Arzt durch wiederholende Messungen die Maßnahmen optimal auf den Behandlungserfolg abstimmen und jederzeit auf Änderungen reagieren.

Das OCT-Verfahren

Zur Früherkennung von Augenerkrankungen sowie zur Verlaufskontrolle stehen wir Ihnen in unserer Praxis mit dem hochmodernen OCT zur Seite. Bei dem OCT handelt es sich um ein Bilddiagnosesystem modernster Technologie – eine objektive und umfassende Analyse des Augenhintergrundes kann problemlos durchgeführt werden. Das OCT deckt Augenerkrankungen in einer noch frühen Phase auf und kann Sie als Patient dadurch vor Blindheit bewahren.

Die auf Lasertechnologie basierende Untersuchung ist unkompliziert, wenig belastend und erfordert keine Berührung. Die so genannte Optische Kohärenztomographie (OCT) ist berührungs- und schmerzlos.

Bei diesem modernen hochauflösenden, bildgebenden Verfahren tastet ein harmloser Laser das Auge in nur wenigen Sekunden ab und liefert wesentlich bessere Informationen als herkömmliche Untersuchungsmethoden. Mit einer Auflösung von Tausendstel Millimetern ermöglicht das OCT-Verfahren Einblicke von bisher ungeahnter Präzision und Aussagekraft.

Was untersuchen wir?

Mit dem OCT werden die Netzhaut und der Sehnerv schnell und unkompliziert vermessen. Neben der Früherkennung von krankhaften Veränderungen dient die Optische Kohärenztomographie aber auch dazu, bei einer medikamentösen Behandlung deren Wirksamkeit exakt zu verfolgen.

Netzhaut- und Makulavorsorge

Die Degenerationen der Netzhaut, Löcher, Risse oder deren Vorstufen können, bleiben sie unerkannt, zu erheblichen Einschränkungen im Sichtfeld oder im Falle einer Netzhautablösung sogar zur Erblindung führen.
Daher ist eine frühzeitige Vorsorgeuntersuchung empfehlenswert.

Schon lange vor der eigentlichen Netzhautablösung treten bei einem Teil der Betroffenen Veränderungen in der äußeren Netzhaut (Ablatio-Vorstufen) auf: Das geschieht in erhöhtem Ausmaß bei Kurzsichtigen.

Diese Veränderungen können vom Augenarzt frühzeitig erkannt und nötigenfalls vorsorglich behandelt werden. Oft genügt dann eine ambulante Laserbehandlung, um die spätere gefährliche Netzhautablösung und damit den Verlust des Sehens abzuwenden. Diese Ablatio-Vorstufen in der äußeren Netzhaut lassen sich in der Regel nur bei sehr weiter Pupille erkennen. Langsam wachsende Tumore der Netzhaut oder der darunterliegenden Aderhaut, wie zum Beispiel das gefährliche Aderhautmelanom, werden bei der routinemäßigen Augenhintergrundkontrolle übersehen, wenn sie sich im äußeren Bereich der Netzhaut befinden.

Je früher diese Veränderungen erkannt werden, umso größer ist die Chance, das Augenlicht zu erhalten. Bei der routinemäßigen Augenhintergrundkontrolle (Kassenleistung) wird nur die zentrale Netzhaut begutachtet, eine vorsorgliche Untersuchung der äußeren Netzhaut ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Nutzen Sie daher unsere Netzhautvorsorge zu Ihrer Sicherheit. Dabei kontrollieren wir die äußeren Netzhautbereiche bei erweiterter Pupille. Dazu ist es notwendig, Ihre Pupillen mit Augentropfen zu erweitern. Dieser Vorgang benötigt mindestens ca. 20-30 Minuten. Hinterher sind Sie für etwa 3-4 Stunden vermehrt geblendet und sehen eventuell vorübergehend unscharf, so dass Sie nicht selbst mit Ihrem Auto nach Hause fahren können. Werden bei der Netzhautspiegelung Erkrankungen, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, festgestellt, übernimmt die dafür erforderlichen Kosten Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. auch für eine Laserbehandlung von Vorstufen einer Netzhautablösung).

Zusammen mit der Netzhautspiegelung kann auch eine Glaukomvorsorge-untersuchung erfolgen, zu der neben der Augenhintergrunduntersuchung eine Augendruckmessung erforderlich ist. Folgende Augenerkrankungen können mit dem OCT frühzeitig auch festgestellt werden:

Makula-Veränderungen (Makula = Stelle des schärfsten Sehens)
Die Makula ist die Stelle des schärfsten Sehens im Auge. Im Rahmen von Erkrankungen, Degeneration oder nach OPs – kann es zu Veränderungen kommen, die das Sehvermögen stark beinträchtigen. Das OCT liefert gute Dienste bei der Diagnose und Quantifizierung solcher Veränderungen.

Makula-Degeneration
Die altersbedingte Makula-Degeneration ist neben dem Glaukom die häufigste Erblindungsursache in Deutschland. OCT hilft, kleinste Veränderungen in den Makulaschichten zu registrieren.

Diabetische Netzhauterkrankung
Bei Diabetes können Netzhautschäden aufgrund von Flüssigkeitseinlagerungen zu schwerwiegenden Sehverlusten bis hin zur Erblindung führen. OCT ist die genaueste Methode, um solche Flüssigkeitseinlagerungen frühzeitig zu erkennen.

Gehen Sie “auf Nummer sicher” – Sprechen Sie uns an!